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Anmerkung zur Straßenreinigung in der Stadt Penzlin

07.03.2019

Anmerkung zur Straßenreinigungin der Stadt Penzlin

In der Stadt Penzlin erfolgt in diesem Jahr ab dem 20. März die maschinelle Straßenreinigung.
Bis zum Beginn des Einsatzes der Straßenkehrmaschine haben die anliegenden Grundstückseigentümer die Reinigung entsprechend der Satzung selbst durchzuführen.
Wir möchten daher bitten, eine Intensivreinigung nach den Wintermonaten (vor allem im Bereich der Rinnsteine) durchzuführen, da bei starker Verschmutzung eine ordnungsgemäße Reinigung durch die Kehrmaschine nicht gewährleistet werden kann. Von Seiten des Ordnungsamtes werden hierzu verstärkt Kontrollen durchgeführt. Des Weiteren weisen wir noch einmal darauf hin, dass eine Verletzung der Straßenreinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Amt-Penzliner-Land Mobil